Leistungen für Bauherren

Das eigene Heim zu bauen, ist eine spannende aber auch stressige Sache. Wir möchten Ihnen im Bereich der Haustechnik-Installation von Anfang an mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Hausanschlüsse

Zuerst müssen Sie als Bauherr bei Ihrem regional zuständigen Grundversorger bzw. Netzbetreiber den Antrag für einen Hausanschluss für die Gas- bzw. Wasserversorgung stellen.

Ihr zuständiger Versorger organisiert den Hausanschluss und die Verlegung der Versorgungsleitung auf Ihrem Grundstück bis ins Haus. Der Anschlussnehmer (Bauherr) trägt die Kosten für den Hausanschluss und die Leitungsverlegung.

Wir installieren ab Hausanschluss. Alle Formalitäten rund um den Gaszähler und Inbetriebnahme der Heizungsanlage übernehmen wir. Wir kümmern uns um den Gaszähler, die Inbetriebsetzung und die Abnahme. Dazu stimmen wir uns falls notwendig mit dem zuständigen Versorger und dem zuständigen Schornsteinfeger ab.

Das gleiche gilt für den Wasseranschluss. Den Antrag für die Wasserversorgung (Hausanschluss) stellen Sie beim zuständigen Wasserversorger. Die Herstellungskosten für Trinkwasser- und Abwasseranschluss durch den Versorger trägt der Bauherr.

Informationen zur Trinkwasserverordnung, zur Wasserqualität und Wasserhärte in Ihrer Region erhalten Sie vom Wasserversorger.

Sonderwünsche

Sie haben die Möglichkeit, Änderungen und Zusätze zu Ihrer Heizung- und Sanitärausstattung direkt bei uns zu bestellen. Wir beraten Sie gerne individuell in unserem Hause.

Sie können auch die Badausstellungen unseres Fachhändlers zur Information und Beratung nutzen. Spezielle Fachausstellungen vor Ort finden Sie bei unserem Fachhändler unter www.gc-gruppe.de

Bitte entscheiden Sie sich rechtzeitig für die Beauftragung der Sonderwünsche. Wir benötigen entsprechende Vorlaufzeiten für Preisanfragen und zur Angebotserstellung.

Oft kommen bei Sonderanfertigungen auch längere Lieferzeiten von Herstellern dazu (Produktionsablauf, Sommerschließzeiten etc).

Wartung

Die regelmäßige, jährliche Wartung Ihrer Heizungsanlage durch einen qualifizierten Fachhandwerker ist nicht nur Ihre Pflicht als Anlagenbetreiber, sondern hilft Ihnen Energiekosten einzusparen und die Lebensdauer Ihres Heizgerätes zu erhöhen.

Die Wartung durch die Firma Breman Service beinhaltet folgende Leistungen:

  • Funktionsprüfung der Regelung und Sicherheitseinrichtung
  • Auffüllen der Heizung
  • Prüfung des Vordrucks des Ausdehnungsgefässes
  • Funktionserhaltendes Reinigen
  • Wechsel der Schutzanode
  • Prüfung der Gaseinstellung
  • Prüfung der lösbaren Verbindungen auf Dichtheit
  • Erneuerung der Verschleißteile
  • Abgasmessung
  • Die Lohnkosten für die Heizungswartung können Sie als Handwerkerleistung bei Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung geltend machen.

Gewährleistung

Ein Garantieversprechen ist in der Regel eine freiwillige zusätzliche Erklärung des Garantiegebers, die unabhängig von Gewährleistungsansprüchen einer Sache gewährt wird. Ein Garantieanspruch ist gemäß den Bedingungen des Garantiegebers durch eine Garantieurkunde oder den Einkaufsbeleg nachzuweisen.

Im Unterschied dazu gibt es bei Sachmängeln einen Gewährleistungsanspruch, der sich aus dem Kaufvertrag ergibt. Die Verjährungsfristen sind entweder im Vertrag individuell geregelt oder richten sich nach dem BGB § 438.

Für unsere erbrachten Leistungen geben wir gegenüber unserem Auftraggeber eine Fachunternehmererklärung ab und sichern damit die fach- und vertragsgerechte Ausführung zu.

Mängelhaftung

Ein Mangel liegt z.B. vor, wenn die Sache von Anfang an

  • nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit oder der gewöhnlichen bzw. üblichen Verwendungsart entspricht, oder
  • nicht den Angaben in der Werbung/ Produktbeschreibung entspricht.
  • Keine Mängel sind insbesondere:

    • Schäden durch unsachgemäße Benutzung des Gerätes
    • Verschleiß bedingte Abnutzung
    • Weiß der Käufer bereits zum Zeitpunkt des Kaufes, dass die Kaufsache einen Fehler hat, so sind die Mängelhaftungsansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen.
    • Nur wenn ein Mangel im Sinne der Mängelhaftung vorliegt, ist dieser kostenlos zu beheben, andernfalls muss die Reparatur vom Kunden selbst gezahlt werden.

      Nur zu Gunsten des privaten Verbrauchers gilt beim Kauf eine Beweislastumkehr: Zeigt sich innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe bzw. Montage ein Mangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Danach trägt der Kunde die volle Beweislast dafür, dass die Ware bereits bei Übergabe mangelhaft war.

      Die 24-monatige Gewährleistung ist keine 24-monatige Vollgarantie.

      Bitte berücksichtigen Sie, dass die obigen Ausführungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und daher keine verbindliche Rechtauskunft darstellen. Falls Sie eine verbindliche Rechtsauskunft wünschen, erkundigen Sie sich bitte bei einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

Pflichten

Als Eigentümer einer technischen Anlage sind Sie im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflicht für deren ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich. Das gilt auch für den laufenden Betrieb einer Heizungsanlage.

Unzureichende Wartung oder das Eingreifen unbefugter Personen in die Anlage kann je nach Hersteller zur Ablehnung von Garantieansprüchen führen. Dazu beachten Sie bitte die jeweiligen Vertragsbedingungen der Hersteller.

Wir als Installationsunternehmen und alle Gerätehersteller empfehlen daher die regelmäßige Wartung bzw. Kontrolle der Heizungsanlage. Damit erhöhen Sie die Betriebsicherheit und Lebensdauer Ihres Heizgerätes.

Wir bieten Ihnen diese Wartung durch unser eigenes Serviceunternehmen an. Klicken Sie für weitere Informationen auf "kundenfreundlich".

Energiespartipps

Oft sind es gerade die Kleinigkeiten im Haushalt, die eine große Energiesparwirkung erzielen können. Die Verbraucherzentrale Berlin gibt fünf nützliche Tipps:

  • Geräte mit Steckerleisten ausschalten: Der Stand-by-Betrieb macht etwa zehn Prozent des gesamten Stromverbrauchs im Haushalt aus. Mit Steckerleisten lassen sich gleich mehrere elektrische Geräte auf einmal so ausschalten, dass sie sicher keinen Strom mehr verbrauchen.
  • Programmierbare Thermostatventile einbauen: Sie ermöglichen die automatische Absenkung der Raumtemperatur, wenn sowieso niemand zu Hause ist oder alle Bewohner schlafen.
  • Auf Energiesparlampen umsteigen: Dass Kompakt-Leuchtstofflampen oder LED mit deutlich weniger elektrischer Energie auskommen als herkömmliche Glühlampen, ist bekannt. Weniger bekannt ist jedoch, dass auch mit Energiesparlampen eine gemütliche Wohnbeleuchtung geschaffen werden kann.
  • Rollladen nachts herunterlassen: Besonders bei alten Fenstern verlieren Haus oder Wohnung in der kalten Jahreszeit über die Glasflächen viel Energie. Zumindest nachts kann das leicht verhindert werden: Heruntergelassene Rollläden verringern den Wärmeverlust.
  • Duschkopf wechseln: Wird statt des normalen Duschkopfs eine Sparbrause eingebaut, fließen nur noch etwa sechs Liter Wasser pro Minute durch den neuen Brausekopf – statt zwölf oder mehr bei Standardduschen. Der Warmwasserverbrauch beim Duschen halbiert sich also.

Weitere Energiespartipps finden Sie auf den Internetseiten der Heizgerätehersteller. Dort stehen Ihnen auch Bedienungsanleitungen und Garantiebedingungen als Download zur Verfügung. Die Verbraucherzentrale hat eine Broschüre mit Hinweisen zum richtigen Lüften und Heizen herausgegeben.